Bitte achten Sie darauf, Ihre neuen
Möbel nur ihrem Zweck gemäß zu ver-
wenden. Bitte lesen Sie dazu unbedingt
die Gebrauchsanweisungen. Der Hersteller
stellt Küchenmöbel mit größter Sorgfalt
unter Beachtung aller Normen her. Diese
Küchenmöbel sind für den allgemeinen
Wohnbedarf geeignet. Bei Beachtung
sämtlicher Hinweise und regelmäßige
Pfege bzw. Wartung werden Sie viele
Jahre Freude an Ihrer neuen Küche haben.
.
Im nachfolgenden Glossar von A bis Z fin-
den Sie unter den einzelnen Stichwörtern
auch allgemeine Tipps zur Pfege einer
neuen Küche. Dabei sind die Anweisun-
gen der Hersteller stets grundsätzlich und
vorrangig zu beachten. Bitte fragen Sie im
Zweifelsfall Ihren Küchenspezialisten!
BeimKauf einer neuen Küche steht Ihnen
selbstverständlich das gesetzliche Mängel-
haftungsrecht zu. Dies betrifft Ihre gesetz-
lichen Gewährleistungsrechte als unab-
dingbare Mindestrechte für den Fall des
Vorhandenseins oder des Auftretens
von Mängeln innerhalb der Gewährleis-
tungsfrist. Als Kunde haben Sie einen
Anspruch darauf, dass Ihre Küche frei von
Sachmängeln ist, dass sie die vereinbarte
Beschaffenheit aufweist und den aner-
kannten Regeln der Technik entspricht.
BeimKauf einer neuen Küche steht Ihnen
selbstverständlich das gesetzliche Mängel-
haftungsrecht zu. Unsere vereinbarte
Garantieleistung ist ein zum gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht zusätzliches, ver-
stärkendes und ergänzendes Recht. Bei
den meisten hochwertigen E-Geräte- Her-
stellern gewähren wir sogar eine kosten-
lose 5-Jahre Garantie auf Material und
Funktion. Grundsätzlich haben Sie als
Kunde den Anspruch darauf, dass Ihre
Küche frei von Sachmängeln ist, dass sie
die vereinbarte Beschaffenheit aufweist
und den anerkannten Regeln der Technik
entspricht.
Sachgemäßer Gebrauch
Pfegehinweise
Gewährleistung
Garantie
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Küchen-Gütefibel